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Informationen für Festival-Besucher unter 16 Jahren |
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Hallo Freunde, liebe Erziehungsberechtigte,
Eltern / Personensorgeberechtigte haben mit dem Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes die Möglichkeit, für individuelle Anlässe ausdrücklich einen Erziehungsbeauftragten zu benennen, in dessen Begleitung ein Kind/Jugendlicher unter 16 Jahren an bestimmten Veranstaltungen teilnehmen kann.
Dies betrifft auch den Besuch des Building A Force-Festivals, der für Besucher unter 16 Jahren bislang nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten, also i. d. R. eines Elternteiles möglich war. Mit einer entsprechenden Erklärung, die im Anhang dieses Dokumentes zu finden ist, können Personensorgeberechtigte ab sofort eine dritte Person beauftragen, ihr Kind / ihre Kinder auf unsere Veranstaltungen zu begleiten.
Bitte dabei Folgendes beachten:
- Die Person, die den Erziehungsauftrag erhält, muß volljährig und reif genug sein, seinem Auftrag vor Ort gerecht zu werden.
- Die Heimfahrt des Kindes/Jugendlichen muß gesichert sein.
- Jugendliche unter 18 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit keinen Alkohol konsumieren. Sie dürfen des weiteren keine branntweinhaltigen Mixgetränke konsumieren.
- Prinzipiell gilt: Die Eltern/Personensorgeberechtigten tragen weiterhin die Verantwortung für ihr Kind - auch hinsichtlich der Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Regelungen, wenn Sie eine/n Erziehungsbeauftragten benennen.
Wir haben für alle Besucher unter 16 Jahren, die das oben genannte betreffen sollte, ein Schreiben mit einem Erziehungsauftrag vorbereitet, den Sie als Eltern ausfüllen und dem/ Erziehungsbeauftragten aushändigen können. Er sollte es beim Einlaß und auf dem Festivalgelände stets bei sich führen und bei Bedarf vorzeigen.
Erziehungsbeauftragung
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